Die Befreiung von der Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der deutschen Klimaschutz- und Energiewendestrategie. Sie soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und private Haushalte sowie Unternehmen dazu motivieren, verstärkt auf nachhaltige Energieerzeugung zu setzen. Als beegy beraten wir unsere Kund:innen und White-Label-Partner:innen umfassend über ihre Möglichkeiten, von dieser steuerlichen Vergünstigung zu profitieren, und klären über die relevanten gesetzlichen Vorgaben auf.
Grundlage für die steuerliche Begünstigung von PV-Anlagen ist § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG), der sich auf die Lieferung und Installation von bestimmten Gegenständen bezieht, die zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien genutzt werden. Durch die im Jahr 2023 in Kraft getretene Änderung des UStG ist nun die Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp von der Umsatzsteuer befreit (§ 12 Abs. 3 UStG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG).
Laut § 12 Abs. 3 UStG gilt für Lieferungen, die „dem Nullsteuersatz unterliegen“, dass bei der Lieferung von Solarmodulen sowie bei den wesentlichen Komponenten und der Installation keine Umsatzsteuer erhoben wird. Im Fokus der Befreiung stehen insbesondere Anlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen sowie anderen Gebäuden installiert werden, die dem Gemeinwohl dienen.
Als Anbieter von Komplettlösungen unterstützen wir von beegy sowohl White Label Partner:innen als auch Endkund:innen durch unsere White-Label-Partnerschaften dabei, die richtigen Entscheidungen für nachhaltige Energielösungen zu treffen. Durch die Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen wird es für Bürger:innen und Unternehmen einfacher, aktiv zur Reduktion von CO2-Emissionen beizutragen und gleichzeitig von den wirtschaftlichen Vorteilen der Solarenergie zu profitieren.
Mit unseren maßgeschneiderten Angeboten bieten wir unseren Endkund:innen und Partner die Möglichkeit, Teil der Energiewende zu werden und die attraktiven steuerlichen Vorteile für sich zu nutzen. Die Einführung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen ist dabei ein entscheidender Baustein in der Strategie zur Förderung erneuerbarer Energien und unterstreicht die klimapolitischen Ziele Deutschlands.