Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG
Da beegy ausschließlich Stromprodukte mit Herkunftsnachweisen aus erneuerbaren Energien an Letztverbraucher liefert, ist der Gesamtunternehmensmix identisch mit dem Produktenergieträgermix. Daher weisen wir ein einheitliches Stromkennzeichen aus. Der Gesamtunternehmensmix setzt sich wie folgt zusammen:
