Nutzungsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

1.  Die folgenden Software Nutzungsbedingungen der beegy GmbH („Nutzungsbedingungen“) gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden (entweder natürliche Person oder Unternehmen, nachfolgend auch „Lizenznehmer“ genannt) und beegy GmbH (nachfolgend „beegy“ oder auch „Lizenzgeber“ genannt), die als Haupt- oder Nebenleistung eine Überlassung der über einen Internetzugang erreichbaren beegy Software „HERMINE“ (z.B. über die Plattformen Webportal oder Apps) zum Gegenstand haben („Vertrag“), zu der insbesondere auch sämtliche zugehörigen Softwarekomponenten, Daten, Datenträger, Druckerzeugnisse sowie die „online“ und elektronisch verfügbaren Dokumentationen und Auswertungen gehören (nachfolgend insgesamt „das Softwareprodukt“). Sämtliche Angebote und Leistungen (inkl. Auskünfte und Beratungen) im Zusammenhang mit dem Softwareprodukt erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Mit Abschluss des Vertrages bzw. der Überlassung des Softwareprodukts verpflichtet sich der Kunde uneingeschränkt zur Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen für die Nutzung des Softwareprodukts.

2.  Das Softwareprodukt ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an dem Softwareprodukt sowie an sonstigen Gegenständen, die beegy dem Lizenznehmer im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich beegy zu. Soweit Dritten Rechte zustehen, hat beegy entsprechende Verwertungsrechte. Zur Nutzung des Softwareproduktes wird dem Lizenznehmer hiermit eine einfache Lizenz entsprechend der unten aufgeführten Bedingungen erteilt.

§ 2 Lizenzerteilung

1.  Das Softwareprodukt wird wie folgt lizenziert: beegy gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des Vertrags das Recht zur Nutzung des Softwareprodukts ausschließlich für eigene Zwecke auf einem internetfähigen Endgerät (z.B. Computer, Tablet PC, Smart Phone). Eine Nutzung des Softwareprodukts für kommerzielle oder sonstige Zwecke, die in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich erlaubt werden, oder auf eine Weise, die fälschlicherweise eine Empfehlung durch oder Partnerschaft mit dem Lizenzgeber impliziert oder auf andere Weise andere in Bezug auf das Verhältnis zum Lizenzgeber in die Irre führt, ist nicht gestattet. Gleiches gilt für die Nutzung in Verbindung mit der Verbreitung von unangeforderten kommerziellen Nachrichten („Spam“).

2.  Das über eine Onlineverbindung oder auf andere Weise angebotene Softwareprodukt darf nur von autorisierten Nutzern des Lizenznehmers über einen vom Lizenzgeber bereitgestellten Account genutzt werden.

3.  Die Erstellung von Sicherheitskopien des Softwareproduktes ist nur zulässig, soweit dies im Rahmen eines Backups oder zu Archivierungszwecken notwendig ist. Informationen, einschließlich personenbezogene Informationen, die sich auf der Plattform befinden, dürfen nicht kopiert, gespeichert oder auf andere Weise darauf zugegriffen oder genutzt werden, wenn dies mit den Datenschutzhinweisen oder diesen Nutzungsbedingungen nicht vereinbar ist oder auf sonstige Weise Datenschutzrechte von Dritten verletzt.

4.  Die gewährte Lizenz ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Die Lizenz umfasst nicht das Recht zur Weiterlizenzierung durch den Lizenznehmer.

§ 3 Grenzen des Nutzungsrechts

Eine anderweitige Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung des Softwareproduktes ist nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers zulässig. Der Lizenznehmer verpflichtet sich insbesondere zur Wahrung der nachfolgend aufgeführten Grenzen zulässigen Gebrauchs:

1. Erhaltung der Urheberkennzeichnung
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, eine am Softwareprodukt oder an Kopien hiervon vorhandene Nennung oder Kennzeichnung des Urhebers zu entfernen oder zu verändern.

2. Einhaltung der Markenschutzrechte
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt bzw. einzelne Elemente auf der Plattform, Name, Logos oder Marken des Lizenzgebers oder sonstige geschützte Informationen oder das Layout und Design jedweder auf einer Seite der Plattform enthaltener Seite oder Form ohne ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers zu nutzen, anzuzeigen, wiederzugeben oder in einem Frame anzuzeigen.
Die Marke des Lizenzgebers darf nicht in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden, wie etwa durch die unbefugte Nutzung von Inhalten, Registrierung und/oder Nutzung der Bezeichnung des Lizenzgebers oder abgeleiteter Begriffe in Domainnamen, Handelsnamen, Marken oder sonstigen Quellenkennungen oder durch Registrierung und/oder Nutzung von Domainnamen, Handelsnamen, Marken oder anderen Quellenkennungen, welche die Domains des Lizenzgebers, -Marken, -Slogans, -Werbekampagnen oder kollektive Inhalte nachahmen oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

3. Zugangsdaten zu Apps/Webportalen
Der Lizenznehmer erhält die für die Nutzung des Softwareprodukts erforderlichen Zugangsdaten vom Lizenzgeber zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind. Unbefugte Dritte sind nicht solche Personen, die den Speicherplatz, der Gegenstand des Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Lizenznehmers nutzen.

4. Weitergabe an Dritte
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Kopien des Softwareprodukts ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers weiterzugeben oder Dritten verfügbar zu machen oder sonst öffentlich zugänglich zu machen. Der Einsatz von Robots, Spider, Crawler, Scraper oder sonstige automatisierte Mittel oder Verfahren, um auf die Plattform zuzugreifen, von der Plattform Daten oder sonstige Inhalte zu ziehen oder auf andere Weise mit ihr zu interagieren sind verboten.

5. Verbot der Nachkonstruktion, Dekompilierung und Umwandlung
Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Software zu dekompilieren, d.h. ein ausführbares Programm von der Maschinensprache wieder in einen lesbaren Quellcode umzuwandeln, auf andere Weise nachzukonstruieren („Reverse Engineering“) oder durch Umwandlung der binär kodierten Maschinensprache in lesbare Form zu demontieren („disassembling“). Der Lizenznehmer ist nur dann berechtigt, das Softwareprodukt zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies unumgänglich ist, um die Interoperabilität des Softwareprodukts mit anderen Programmen herzustellen. Diese Berechtigung besteht jedoch nur in den Schranken des § 69 e UrhG und unter der Voraussetzung, dass der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die hierzu notwendigen Informationen auch auf schriftliche Anforderung hin nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat. Alle Kenntnisse und Informationen, die der Lizenznehmer über das Softwareprodukt im Rahmen des Dekompilierens bekommt, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Lizenzgebers und sind geheim zu halten.

6. Verbot der Umgehung von Schutzmaßnahmen
Die von dem Lizenzgeber, von einem Dienstleister des Lizenzgebers oder von einem Dritten eingesetzten technischen Maßnahmen zum Schutz der Plattform sind vom Lizenznehmer zu respektieren. Jede Handlung, die darauf abzielt diese Schutzmaßnahmen zu meiden, zu umgehen, zu deaktivieren, zu stören, zu entschlüsseln oder anderweitig zu unterlaufen ist verboten.

7. Vermietung, Verleih, Verbreitung
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt an Dritte zu vermieten, zu verleihen, zu verbreiten, in körperlicher oder unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben oder sonst ohne oder gegen Entgelt einem Dritten zur Verfügung zu stellen oder nutzbar zu machen.

8. Kundenbetreuung
beegy behält sich vor, die alleinige Betreuung des Lizenznehmers im Hinblick auf das Softwareprodukt zu übernehmen. Ergänzend gelieferte Software und Softwarebestandteile, die als Teil dieser Kundenbetreuung vom Lizenzgeber geliefert oder zur Verfügung gestellt werden, sind Bestandteil des Softwareproduktes im Sinne dieser Nutzungsbedingungen und unterliegen dessen Bedingungen.

9. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
Der Lizenznehmer ist ungeachtet der hier getroffenen Regelungen verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Umgang mit dem urheberrechtlich geschützten Softwareprodukt sowie sonstige Gesetze oder Vorschriften, Verträge mit Dritten, Rechte Dritter oder unsere Nutzungsbedingungen, Richtlinien oder Standards einzuhalten.

§ 4 Vertragsbeendigung

1.  Die Geltung der Nutzungsbedingungen einschließlich der Lizenz an dem Softwareprodukt endet automatisch mit Beendigung des Vertrages oder mit dem Zeitpunkt, in dem beegy die Leistungen des Softwareproduktes einstellt.

2.  Unbeschadet aller weitergehenden vertraglichen und gesetzlichen Rechte ist beegy berechtigt, die Lizenz an dem Softwareprodukt mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Bestimmungen der Nutzungsbedingungen, insbesondere die Grenzen des Nutzungsrechts, verstößt.

3.  Der Lizenzgeber deaktiviert oder löscht bei Vertragsbeendigung die dem Lizenznehmer zugehörigen Nutzeraccounts. Der Lizenznehmer hat bei Vertragsbeendigung sämtliche installierte Kopien des Softwareprodukts von seinen Endgeräten zu entfernen sowie dem Lizenzgeber gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach dessen Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.

§ 5 Ausschließliche Nutzungsrechte

Das Softwareprodukt, dessen Bestandteile und sämtliche Kopien hiervon sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an dem Softwareprodukt sind beegy und etwaigen an der Entwicklung des Softwareprodukts beteiligten Unternehmen zugewiesen. Rechte werden dem Lizenznehmer durch diese Nutzungsbedingungen nur insoweit zur Nutzung überlassen, als dies in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich geregelt ist. Im Übrigen behält sich beegy ausdrücklich die ausschließliche Ausübung von Nutzungsrechten vor.

§ 6 Gewährleistung

1.  Der Lizenzgeber gewährleistet, dass der Lizenznehmer das Softwareprodukt ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. beegy weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen, insbesondere auch in Verwendung mit verschiedenen Hardware- und Softwarekomponenten des Lizenznehmers, fehlerfrei arbeitet. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Softwareprodukts, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel.

2.  Aufgrund von technisch erforderlichen Wartungsarbeiten kann es zu geringen Ausfallzeiten kommen. beegy übernimmt daher keine Gewähr für die Störungsfreiheit des Softwareprodukts oder für dessen Verfügbarkeit.

3.  beegy übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich der Ergebnisse, die mit der beegy Software erzielt werden können oder für die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der enthaltenen Informationen. Für in das Softwareprodukt eingebrachte Daten oder Dokumente trägt der Lizenznehmer die alleinige rechtliche Verantwortung. Das Gleiche gilt in Bezug auf etwaige urheberrechtliche Schutzrechte Dritter an den eingebrachten Daten oder Dokumenten. Der Lizenznehmer hat die Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik. Der Lizenznehmer hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Leistung oder das ordnungsgemäße Funktionieren des Softwareprodukts tatsächlich oder potenziell schädigen oder sich negativ darauf auswirken können.

4.  Unsachgemäße Handhabung oder Fehler in der Bedienung bzw. Benutzung der Software durch den Lizenznehmer führt zu einem Ausschluss der Gewährleistung.

§ 7 Haftung

1.  Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Informationen, Daten, Auswertungen, Texten oder Grafiken, Links oder sonstigen in dem Softwareprodukt enthaltenen Inhalten.

2.  Der Lizenzgeber haftet nicht für etwaige Schäden, die durch Computerviren oder andere Schadprogramme verursacht werden, es sei denn, er hat diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Entsprechendes gilt für die Haftung des Lizenzgebers für Datenverlust. Der Lizenzgeber haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

3.  Im Übrigen ist die Haftung des Lizenzgebers grundsätzlich auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden beschränkt; dies gilt nicht für Schäden aufgrund von Körper- und Gesundheitsverletzungen oder sonstigen Personenschäden oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Lizenznehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ansprüche nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 8 Datenschutz

1.  beegy wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu), wahren.

2.  Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in den beigefügten Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 DSGVO (Stand: 01.10.2018).

§ 9 Schlussbestimmungen

1.  Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Handelt es sich bei dem Lizenznehmer um einen Verbraucher, so bleiben die Vorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, unberührt, soweit diese für ihn günstiger sind.

2.  Sofern es sich bei dem Lizenznehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird Mannheim als Gerichtsstand vereinbart. Der Lizenzgeber ist berechtigt, wahlweise vor dem Gericht am Sitz des Lizenznehmers Klage zu erheben.

Stand: 01.10.2018